Die Beraterhaftung beschreibt die Haftung von Beratern gegenüber ihren Mandanten. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Beratern handeln, wie beispielsweise Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Unternehmensberater oder Versicherungsmakler.
Grundsätzlich haben Berater die Pflicht, ihre Mandanten bestmöglich zu beraten und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Beraters anzuwenden. Verletzen sie diese Pflichten und entsteht ihrem Mandanten dadurch ein Schaden, können sie dafür haftbar gemacht werden.
Die Haftung des Beraters kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein. So kann er zum Beispiel vertraglich oder deliktisch haften. Bei einer vertraglichen Haftung muss der Mandant nachweisen, dass zwischen ihm und dem Berater ein Vertragsverhältnis besteht und der Berater seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Bei einer deliktischen Haftung muss der Mandant hingegen nachweisen, dass der Berater eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu einem Schaden geführt hat.
Die Höhe des Schadensersatzes, den der Berater leisten muss, richtet sich nach dem Grundsatz der Kausalität. Das bedeutet, dass der Berater nur für den Schaden haftet, der durch seine Pflichtverletzung entstanden ist. Es muss also ein Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden bestehen.
Um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, müssen Berater eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese versichert sie gegen Schadensersatzansprüche, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.