Worum geht es?

Das Leitmotiv unserer Arbeit : „Geld ist nie weg es hat nur ein anderer“, ist manchmal in langen Wegen zu verfolgen und bringt manchmal Erfolg, wie in diesem Fall :

Es handelt sich um Anleger die in verschiedenen Bioenergiefonds investiert waren, die im Bereich von Biogasanlagen investieren wollten. Der jeweilige Fonds investierte in eine Objektgesellschaft, in dieser befanden und befinden sich die Aktiva, d.h. die Heizkraftwerke.

Die Anleger vertrauten auf die Angaben in dem Prospekt, nach dem keine weiteren Fremdmittel aufgenommen werden sollten, ausgenommen die Investitionen der Anleger durch Erwerb der Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft.

Die Verwendung der Gelder der Kommanditisten sollte überwacht werden, durch eine Mittelverwendungskontrolleurin – die RT Treuhand GmbH , deren Geschäftsführer zugleich Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Leonhardt ist. Dieser war darüber hinaus Geschäftsführer der Gesellschaft, die wiederum die Jahresabschlüsse für die Fondsgesellschaft erstellte und Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin. Also viel Funktion vereint auf eine Person.

Wir haben für unserer Anleger Klage erhoben, gegen die RT Treuhand GmbH und gegen Dr. Leonhardt, da im Rahmen einer Akteneinsicht der Kontoauszüge – durch unsere Kanzlei – festgestellt wurde, dass nicht nur fremde Darlehen, die nicht prospektiert waren, ohne Kenntnis der Anleger aufgenommen wurden, wie bspw. bei einem Herrn Ohoven ein Darlehen in Höhe von 1,8 Millionen €, sondern auch die Gelder der Fondsgesellschaft zweckwidrig verwendet wurden.

So hat man bspw. Zahlungen an Mandanten des Herrn Dr. Leonhardt bzw. der Gesellschaften, an denen er beteiligt ist,  geleistet und damit Gelder der Fondsgesellschaft der Anleger entnommen.

Erstinstanzlich haben wir gegen die RT Treuhand gewonnen, wegen Verletzung des Mittelverwendungskontrollvertrages. Im Rahmen der Berufung – mit der wir die Verurteilung des Dr. Leonhardt weiter betreiben – hat das zuständige OLG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass ein Schadensersatzanspruch unserer Mandanten gegen Dr. Leonhardt aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264 a StGB (Kapitalanlagebetrug) als Mittäter gegeben, da er als Gestalter der Fondsgesellschaft tatsächliche Prospektverantwortung getragen habe und  zumindest den Kapitalanlagebetrug des Geschäftsführers der Fondsgesellschaft gefördert habe, denn er hat in Kenntnis der fehlerhaften Darstellung der Mittelverwendungskontrolle die Verwendung des Prospekts im Vertrieb geduldet und die unzureichende Mittelverwendung betrieben.

Das OLG Düsseldorf hat in fleißiger und sorgfältiger Arbeit den sehr umfangreichen Prozessstoff, der über die Jahre gewachsen ist, gesichtet und beurteilt.

Bei Fragen sind wir für Sie da.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

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Rechtsanwältin Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und für Steuerrecht. Seit über 20 Jahren vertritt Rechtsanwältin Bontschev, und die im Bankrecht spezialisierte Kanzlei, ausschließlich die Interessen von Anlegern und Investoren.

Sie hat im Rahmen der Vertretung der Interessen der Gläubiger zahlreiche Erfahrungen durch ihre Tätigkeit und Mitwirkung in Gläubigerausschüssen gemacht.

Die Vertretung Ihrer Interessen ist für uns vorrangig – Geld ist nie weg, sondern es hat immer ein anderer, wenn Sie es nicht mehr haben! Gern vertreten wir Ihre Interessen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sprechen Sie uns gern an.