Ein Gläubigerausschuss ist ein Organ, das in einem Insolvenzverfahren eingesetzt wird, um die Interessen der Gläubiger zu vertreten und den Insolvenzverwalter bei der Abwicklung des Verfahrens zu unterstützen.

Der Gläubigerausschuss besteht in der Regel aus einer Gruppe von Gläubigern, die von anderen Gläubigern gewählt werden. Die Mitglieder des Ausschusses haben die Aufgabe, den Insolvenzverwalter zu beraten und zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.

Zu den Aufgaben des Gläubigerausschusses gehört es unter anderem, den Insolvenzverwalter bei der Vorbereitung des Insolvenzplans zu unterstützen und dessen Durchführung zu überwachen. Der Ausschuss kann auch Entscheidungen über die Verwertung von Vermögensgegenständen treffen und den Insolvenzverwalter in Fragen der Geschäftsführung und des Verkaufs von Unternehmen beraten.

Der Gläubigerausschuss spielt eine wichtige Rolle im Insolvenzverfahren, da er dazu beiträgt, dass die Interessen der Gläubiger berücksichtigt und geschützt werden. Indem er den Insolvenzverwalter berät und überwacht, kann der Ausschuss sicherstellen, dass die Insolvenzmasse effektiv verwaltet und verteilt wird, um eine möglichst hohe Quote für die Gläubiger zu erreichen.