Die Haftung des Rechtsanwalts richtet sich nach den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Grundsätzlich hat der Rechtsanwalt die Pflicht, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu vertreten und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts anzuwenden. Verletzt er diese Pflichten und entsteht seinem Mandanten dadurch ein Schaden, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Die Haftung des Rechtsanwalts kann dabei unterschiedlich ausgestaltet sein. So kann er zum Beispiel vertraglich oder deliktisch haften. Bei einer vertraglichen Haftung muss der Mandant nachweisen, dass zwischen ihm und dem Rechtsanwalt ein Vertragsverhältnis besteht und der Rechtsanwalt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Bei einer deliktischen Haftung muss der Mandant hingegen nachweisen, dass der Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung begangen hat, die zu einem Schaden geführt hat.

Die Höhe des Schadensersatzes, den der Rechtsanwalt leisten muss, richtet sich nach dem Grundsatz der Kausalität. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt nur für den Schaden haftet, der durch seine Pflichtverletzung entstanden ist. Es muss also ein Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden bestehen.

Um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, müssen Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Diese versichert sie gegen Schadensersatzansprüche, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können.