Ein unbekannter Betreiber wendet sich auf der Website bitcap.ag an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anzubieten. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat er nicht. Darüber hinaus verweist der Betreiber auf eine Erlaubnis der BaFin, die allerdings einem anderen Unternehmen erteilt wurde, nämlich der in Berlin ansässigen BIT Capital GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Finanzaufsicht BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zum Hintergrund: Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.