Die Solarförderung in Deutschland wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Das Gesetz schuf einen rechtlichen Rahmen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das öffentliche Stromnetz und legte feste Einspeisetarife für jede Kilowattstunde (kWh) erzeugten Stroms fest.
Im Laufe der Jahre wurde das EEG mehrmals überarbeitet und angepasst, um die Förderung von Solarstrom weiter zu verbessern und zu optimieren. Die Einspeisetarife für Solarstrom wurden allmählich gesenkt, um die Kosten für die Verbraucher zu reduzieren und den Wettbewerb zwischen den Erzeugern von Solarstrom zu fördern. Gleichzeitig wurden jedoch auch andere Fördermaßnahmen wie Investitionszuschüsse und steuerliche Anreize eingeführt.
Seit Januar 2021 gibt es eine neue Fassung des EEG, die eine Reihe von Änderungen mit sich bringt. Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wird fortgesetzt und weiterentwickelt, aber es gibt auch Änderungen bei den Fördertarifen und den Vorgaben für den Netzausbau. Eine wichtige Neuerung ist, dass Anlagenbetreiber künftig eine Marktprämie erhalten können, wenn sie ihren Strom direkt vermarkten.
Seit Januar 2023 ist der Erwerb von Solaranlagen zudem von der MWST. befreit.
Insgesamt ist die Solarförderung in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und hat dazu beigetragen, dass in den letzten Jahren eine beträchtliche Menge an Solarstrom erzeugt wurde. Allerdings bleibt die Förderung umstritten und es gibt kontinuierlich Diskussionen darüber, wie sie verbessert und angepasst werden kann, um die Energiewende weiter voranzutreiben.